Allgemeine Geschäftsbedingungen Institut für Body Life Coaching einer Initiative der Vernetzer Unternehmensberatung e.U.
I. Geltung
Die Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wurde. Vertragserfüllungshandlungen der Unternehmung gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung durch das handlungsbevollmächtigte Organ der Unternehmung. Auch ein Tätigwerden des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden bewirkt den gültigen Vertragsabschluss. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist unwirksam.
III. Preis
Alle von der Unternehmung genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Zahlung hat unabhängig von der Erlangung und vom Eingang von Förderungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfolgen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Forderungen sind nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen zu bezahlen. Die Unternehmung ist berechtigt, Teilrechnuggen zu legen. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Verzug des Kunden mit der Bezahlung von Rechnungen oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen einschließlich allfälliger Verzugszinsen ist die Unternehmung von sämtlichen Leistungsverpflichtungen aller bestehenden Aufträge entbunden. In diesem Fall oder wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine solche Verschlechterung eintritt, dass die termingerechte Zahlung von Rechnungsbeträgen gefährdet erscheint, ist die Unternehmung berechtigt, sämtliche noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von den Verträgen zurückzutreten.
V. Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Unternehmung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Unternehmung bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
VI. Stornierung und Umbuchung
Stornierungen oder Umbuchungen sind bis 6 Wochen vor Beratungsbeginn kostenfrei möglich. Für Terminabsagen bis 2 Wochen vor Beratungsbeginn verrechnet die Unternehmung 50 % Stornokosten, danach 75 % vom jeweiligen Auftragswert. Für Verschiebungen von Beratungen innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verrechnet die Unternehmung 30 % des jeweiligen Auftragswerts.
VII. Absage von Veranstaltungen
Bei der Planung unseres Seminarangebotes bemühen wir uns um eine sorgfältige Terminplanung und Vorbereitung. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (6 Teilnehmern) oder auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse (Unfall oder Krankheit der Vortragenden, etc.) behalten wir uns eine Absage des Seminars/der Ausbildung vor, es besteht kein Anspruch auf Durchführung und Schadensersatz. Wir werden Sie darüber umgehend an die uns bekannte Adresse informieren, im Fall des nicht Erreichens der MindestteilnehmerInnenzahl jedoch spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Selbstverständlich erfolgt in diesen Fällen die Rückerstattung bereits bezahlter Seminargebühren.
VIII. Mahn- und Inkassospesen.
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,– zu bezahlen.
XI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens.
X. Haftungsbeschränkung
Bei den von der Unternehmung erbrachten Leistungen handelt es sich um Beratungsleistungen als Unternehmensberatung. Für die Umsetzung durch den Kunden kann die Unternehmung keine Haftung übernehmen. Auch wenn die Umsetzung durch den Kunden nicht erfolgen sollte, ist die Leistung erbracht und die Zahlung fällig.
XI. Schadenersatz
Die Haftung der Unternehmung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für der Unternehmung zurechenbaren Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
In jedem Fall ist ein vorhandener Schadenersatzanspruch mit 50 % der Auftragssumme absolut begrenzt.
XII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Für die Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wahlweise behält sich die Unternehmung vor, Ansprüche gegen die Vertragspartner auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht geltend zu machen.
XII. Datenschutz, Adressennennung und Urheber- recht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Unternehmung automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Der Kunde ist mit seiner Nennung als Vertrags- und Referenzpartner sowie mit einer Veröffentlichung seines Projektes und des Logos des Kunden etwa auf der Homepage des Unternehmens einverstanden und erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung.
Sämtliche Ideen und Inhalte von der Unternehmung erbrachter Leistungen sind geistiges Eigentum des Unternehmens. Eine Verwendung von Inhalten dieser Konzepte (unabhängig, ob es sich dabei um Grafiken, Bilder oder der Idee an sich handelt), ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens gestattet. Der Kunde erhält an den von der Unternehmung erbrachten Leistungen das Recht zur Nutzung im Rahmen seiner Tätigkeit als Auftraggeber. Er ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Leistungen oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder diesen ein Nutzungsrecht daran einzuräumen.
Schruns/Obsteig 1. Jänner 2016